Neuerungen zur DIN 19606 – 2020 // NEUTRALISATIONSANLAGE, Teil 3

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// NEUTRALISATIONSANLAGE

Die DIN 19606 beschreibt unter dem Punkt 6.3.2.1 die Neutralisationsanlage („Zusätzlicher Einsatz von Entchlorungsmitteln“). Sie schreibt die Neutralisationsanlage jedoch nicht zwingend vor. Warum ist dies so?

Im Punkt „6.3.1 Allgemeines“ allerdings verweist die DIN 19606 auf andere gültige Abwassergesetzte, -verordnungen und -vorschriften mittels folgender verweisender Zusammenfassung:

„Chlorgasbeseitigungseinrichtungen behandeln entweder die kontaminierte Raumluft oder Niederschlagswässer. Niederschlagswässer fallen bei Wassersprühanlagen an. Wassersprühanlagen absorbieren das Chlorgas, wobei ein Gemisch aus hypochloriger Säure und Salzsäure entsteht. Im Falle eines Chlorgasausbruches müssen die anfallenden Niederschlagswässer aus dem Chlorgasraum ohne Schaden für die Umwelt abgeleitet werden. Es ist darauf zu achten, dass sowohl Oberflächenwasser wie auch die Umgebungsluft nicht kontaminiert werden.“

Da es auch andere technische Lösungen gibt um das geforderte Ziel (kein kontaminiertes Wasser in die Umwelt oder das Klärwerk) zu erreichen, ist die Neutralisationsanlage kein MUSS. Man kann beispielsweise das Niederschlagswasser auch in einem Auffangbecken sammeln und dann dort eine Neutralisation durchführen.

Aus diesem Grund ist die Neutralisationsanlage selbst nicht zwingend als Teil der Chlorungsanlage gefordert, jedoch als technisch einfache und vermutlich auch kostengünstigste Variante in der DIN 19606 beschrieben (Stand der Technik).

Sollten Sie also über keine andere Neutralisationsmöglichkeit der Niederschlagswassers verfügen, dann ist die Neutralisationsanlage das günstigste Mittel, um den Anforderungen der DIN zu genügen.

Unter 6.3.3 wird eine Chlorgassorptionsanlage als Alternative zur Wassersprühanlage beschrieben. Wer also eine Chlorgassorptionsanlage betreibt, benötigt KEINE Wassersprühanlage und auch keine Neutralisationsanlage!

Eine Chlorgassorptionsanlage kann außerhalb des Chlorgasraumes angebaut werden und kostet mindestens 15.000 EUR. Die Lösung ist also teurer als die Kombination Wassersprühanlage/Neutralisationsanlage. Sie bietet allerdings im Gegensatz dazu auch wesentliche sicherheitstechnische Vorteile:

  • Sie kann z.B. manuell von außen aktiviert werden auch zum Beispiel beim Chlorgasflaschenwechsel
  • Sie kann automatisch bereits bei Alarmschwelle 1 aktiviert werden und dadurch ausgetretenes Chlorgas aus dem Chlorgasraum sorbieren, bevor die Konzentration im Raum die Alarmschwelle 2 erreicht und der Alarm zur Feuerwehr weitergeleitet wird
  • Gerade in Kombination mit einer automatischen Abschaltvorrichtung für die Behälterventile können hier (Fehl-)Alarme sicher verhindert werden sowie Wasserschäden an den Anlagen durch Aktivierung der Sprinkleranlage – von der gewonnenen Sicherheit für Betreiber und Umgebung ganz zu schweigen

Sehr gerne bieten wir ihnen beide Alternativen an.

 

 

 


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