Neuerungen zur DIN 19606 – 2020 // CHLORGASBEHÄLTER LEERMELDUNG // DRUCKMESSGERÄT, Teil 4

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// LEERMELDEEINRICHTUNG / VAKUUMÜBERWACHUNG

Die DIN 19606 schreibt im Punkt 4.3.4:

„Druckmessgerät [Bild 1 bis Bild 3 (4b)], zur Anzeige des Druckes und als Leeranzeige für jeden Chlorgasbehälter. Der Druck in Chlorgasbehältern ist nur bedingt von der Füllmenge abhängig, sondern insbesondere von der Temperatur des Chlors. Das Druckmessgerät darf auch mit Kontaktgabe für die Chlorgasbehälter-Leermeldung ausgerüstet sein.
Bei versetzt permanenter Entnahme sollte jedes Druckmessgerät mit Kontaktgabe versehen werden oder alternativ ein Unterdruckmessgerät mit Kontaktgabe in der Vakuumsammelleitung installiert werden. Bei Anlagen mit automatischem Vakuum-Umschalter sollte mindestens ein Druckmessgerät mit Kontaktgabe je Behälterbatterie vorhanden sein, sofern der Vakuum-Umschalter nicht mit einer Kontaktgabe versehen ist.“

Neu ist der zweite Absatz zur versetzt permanenten Entnahme. Nachfolgend erläuternd die Begriffsbedeutung „versetzt permanente Entnahme“:

Entnahme von Chlorgas über eine Vakuumsammelleitung aus mehreren Chlorgasbehältern, an die jeweils ein Vakuumregler angebaut ist.
Anmerkung 1 zum Begriff: Das Sammelleitungssystem verfügt über keine automatische Umschalteinrichtung.

Warum schreibt man hier „sollte“ und nicht „muss“? In der Normensprache ist ein „soll“ eigentlich so stark wie ein „muss“. Dennoch muss man anmerken, dass das mit der aufgeführten Technik erreichbare Ziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann. Dazu weiter unten mehr.

Was ist das Minimalziel der beschriebenen Technik?

Mit einer mindestens geforderten Vakuumüberwachung stellt man fest, dass das Vakuum in der Chlorgas-Sammelleitung stark ansteigt. Dies ist der Fall, sobald mehrere Flaschen leergesaugt sind. Der Unterdruck, bei welchem das Unterdruckmessgerät Signal geben soll, muss hier individuell pro Anlage eingestellt bzw. der gewünschte Auslösepunkt im Betrieb einjustiert werden (wegen diverser örtlicher Gegebenheiten unterliegenden Einflüssen herrschen unterschiedlichste Druckverhältnisse in den Vakuumleitungen).

Was passiert, wenn nachts 2 Becken gleichzeitig in eine Hochchlorung gehen und aufgrund der hohen Chloranforderungen das Vakuum ebenfalls sehr stark steigt wie wenn Flaschen leer sind? Was zeigt das Unterdruckmessgerät dann an? Es löst genauso aus. Diese Diskussion lässt sich in jede Richtung führen, es lässt sich hier mit dieser kritischen Frage zumindest klar andeuten, dass die Aussage einer Meldung des Unterdruckmessgerätes jedenfalls nicht direkt schlüssig ist und nur informativen Charakter haben kann.

Wieviel Flaschen sind bei Unterdruck X tatsächlich leer? Eine, zwei oder drei? Das ist eben leider schwankend und daher nicht präzise (weil auch die Chloranforderung sowie die Injektorleistung systembedingt variieren können) .

Wir sind der Meinung, dass die Vakuumüberwachung der Sammelleitung bzw. die Vakuumanzeige (hier genügt aber, nach unserer Meinung, die Anzeige mittels Manometer) in der Tat eine sehr interessante und wichtige Information bei der Funktionsprüfung der Chlorungsanlage und möglichen Fehlersuche ist. Wenn man aber tatsächlich eine Leermeldung wünscht, dann sollte man nach unserer Meinung die Anzeige-Manometer der Vakuumregelventile mit Kontaktmanometern austauschen, denn dann kann man die Leermeldesignale der Einzelflaschen entsprechend in der Leittechnik weiterverarbeiten. Man könnte wählen ob man nur einen Sammelalarm („eine Flasche leer“: Bedeutung ist, dass mindestens eine Flasche leer ist) oder den Status der Einzelflaschen übermittelt.

Aber zurück zum „sollte“: es ist gute betriebliche Praxis mindestens einmal am Tag den Chlorgasraum zu begehen und nach Auffälligkeiten zu kontrollieren. Bei dieser Begehung sind leere Chlorgasflaschen über die Manometeranzeige sofort im Blick.

Insofern sind wir der Meinung, dass eine gute betriebliche Praxis verbunden mit der visuellen Erkenntnis der Anzahl der leeren Flaschen mindestens gleichwertig zu der beschriebenen Technik ist und daher eine automatisierte Meldung ersetzen kann. Die Entscheidung dazu liegt aber letztlich beim Betreiber, also Ihnen, wie Sie die Gewichtung der betrieblichen Praxis einordnen.

 


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