Der kleine Kanistercheck:
Warum saubere Kanister so wichtig sind
Leere Chemikalienkanister sollen nach ihrer Verwendung zurück in den Kreislauf. Damit die Rücknahme und der Transport sicher erfolgen können, kommt es jedoch auf den Zustand der Kanister an.
Sind sie vollständig entleert? Ist der Verschluss dicht? Befinden sich außen noch Chemikalienreste? Ist die Kennzeichnung weiterhin eindeutig lesbar? Der Kanistercheck hilft dabei, vor der Abholung schnell festzustellen, ob ein Gebinde abholbereit ist, zunächst gereinigt werden muss oder in seinem aktuellen Zustand nicht transportfähig ist.
Dabei geht es nicht nur um einen reibungslosen Ablauf bei der Rücknahme. Bei der Beförderung von Gefahrgut haben auch die Schwimmbäder als Beteiligte Pflichten, die sich aus dem Gefahrgutrecht ergeben.
Abholbereit: So sollte der Kanister zurückgegeben werden
Ein Kanister kann ohne weitere Maßnahmen abgeholt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kanister vollständig entleert
- Verschluss dicht geschlossen
- Originalkennzeichnung vorhanden und lesbar
- Außenseite trocken und frei von Chemikalien
- keine Beschädigungen oder Undichtigkeiten
Normale Restanhaftungen im Inneren eines leeren Kanisters sind zulässig und müssen nicht entfernt werden.
Kurz reinigen: Oft genügt schon wenig Aufwand
Im Arbeitsalltag kann es vorkommen, dass beispielsweise beim Kanisterwechsel einzelne Tropfen danebengehen. Auch eingetrocknete oder kristallisierte Rückstände können an der Außenseite zurückbleiben.
Solche Rückstände sollten nicht am Kanister verbleiben. Das ist zum einen für den späteren Transport relevant. Zum anderen können angetrocknete Stoffe bei Kontakt mit anderen Chemikalien reagieren. Verunreinigungen außen am Kanister sollten deshalb umgehend mit viel Wasser abgespült werden.
Sind lediglich einzelne Tropfen oder Spritzer vorhanden oder Verschluss beziehungsweise Tragegriff verschmutzt, genügt in der Regel eine entsprechende Reinigung der Außenseite, bevor der Kanister zur Abholung bereitgestellt wird.
Nicht transportfähig: Wann keine Abholung erfolgen kann
Anders sieht es aus, wenn der Zustand des Kanisters einen ordnungsgemäßen Transport nicht zulässt. Das betrifft insbesondere folgende Fälle:
- Chemikalien laufen aus oder tropfen nach
- Kanister sind außen deutlich mit Chemikalien benetzt
- der Verschluss fehlt oder ist beschädigt
- der Kanister ist beschädigt oder undicht
- die Kennzeichnung ist nicht mehr eindeutig erkennbar
Diese Anforderungen haben einen konkreten rechtlichen Hintergrund. § 21 Abs. 1 Nr. 2 GGVSEB verpflichtet den Verlader bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter oder ungereinigter leerer Verpackungen zu prüfen, ob die Verpackung erkennbar unvollständig oder beschädigt ist oder außen gefährliche Rückstände anhaften.
Ein entsprechendes Versandstück darf erst zur Beförderung übergeben werden, wenn der Mangel beseitigt wurde.
Warum ist das Schwimmbad selbst beteiligt?
Entscheidend ist, dass die Verantwortung für einen Gefahrguttransport nicht erst beim Fahrer oder beim Unternehmen beginnt, das die Kanister abholt.
Nach § 2 GGVSEB ist Absender das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Beförderungsvertrages, richtet sich die Absendereigenschaft nach diesem Vertrag.
Bei der Abholung der Kanister können sich daraus auch für das Schwimmbad Pflichten als Absender ergeben. Dazu gehört unter anderem, dafür zu sorgen, dass für die Beförderung geeignete und zugelassene Verpackungen verwendet werden. Auch die Bereitstellung der erforderlichen Beförderungsunterlagen gehört zu den Pflichten des Absenders.
Das Schwimmbad kann auch Verlader sein
Zusätzlich kann das Schwimmbad die Rolle des Verladers haben. Nach § 2 GGVSEB gilt als Verlader auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt.
Das bedeutet: Entscheidend ist nicht allein, wer den Kanister tatsächlich anfasst oder auf das Fahrzeug stellt. Auch wenn die eigentliche Verladung durch den Fahrer des abholenden Unternehmens erfolgt, können sich für das Schwimmbad aus seiner Rolle bei der Übergabe Pflichten ergeben.
Eine besonders relevante Pflicht ist die Kontrolle der Verpackungen. Erkennbar beschädigte oder undichte Kanister sowie Verpackungen mit gefährlichen Rückständen an der Außenseite dürfen nicht einfach zur Beförderung übergeben werden. Der Mangel muss zunächst beseitigt werden.
Warum Verstöße teuer werden können
Die Vorgaben sind keine unverbindlichen Empfehlungen. Absender und Verlader haben beim Gefahrguttransport konkrete Pflichten. Werden diese nicht eingehalten, können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
Für das Schwimmbad können dabei unterschiedliche Pflichten relevant sein:
- Als Absender muss es unter anderem dafür sorgen, dass für die Beförderung geeignete und zugelassene Verpackungen verwendet werden.
Für entsprechende Verstöße werden Bußgelder von bis zu 1.000 Euro genannt. - Ebenfalls zu den Pflichten des Absenders gehört die Bereitstellung des erforderlichen Beförderungspapiers.
Hier werden Bußgelder von 200 bis 600 Euro genannt. - Als Verlader muss das Schwimmbad bei der Übergabe unter anderem prüfen, ob eine Verpackung erkennbar unvollständig oder beschädigt ist oder sich außen gefährliche Rückstände befinden. Ein solcher Kanister darf erst zur Beförderung übergeben werden, wenn der Mangel beseitigt wurde.
Für Verstöße gegen diese Kontrollpflicht werden Bußgelder von 350 bis 800 Euro genannt.
Damit wird deutlich, warum der Zustand der zurückgegebenen Kanister nicht nur für AquaTec oder das abholende Unternehmen relevant ist. Auch das Schwimmbad trägt im Rahmen seiner jeweiligen gefahrgutrechtlichen Rolle Verantwortung dafür, dass die Kanister ordnungsgemäß zur Beförderung übergeben werden.
Kleine Kontrolle, wichtige Wirkung
Der Kanistercheck ist damit mehr als eine organisatorische Hilfe für die Rückgabe. Mit wenigen Kontrollen lässt sich vor der Abholung feststellen, ob der Kanister die notwendigen Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt.
Für das Schwimmbad bedeutet das konkret: Kanister vollständig entleeren, Verschluss und Zustand kontrollieren, die Kennzeichnung prüfen und sicherstellen, dass außen keine gefährlichen Rückstände anhaften. Bestehen Zweifel an der Transportfähigkeit, sollte vor der Abholung Rücksprache mit AquaTec gehalten werden.
So sollten Kanister NICHT zurückkommen
Damit die zurückgegebenen Kanister möglichst lange im Kreislauf bleiben und wiederverwendet werden können, kommt es nicht nur darauf an, dass sie leer und sauber sind. Auch der Kanister selbst sollte möglichst unverändert bleiben.
In der Praxis sehen wir immer wieder Kanister, die beschriftet, beklebt, beschädigt oder außen mit Rückständen verunreinigt wurden. Solche Veränderungen können dazu führen, dass ein Kanister nicht mehr weiter- oder wiederverwendet werden kann.
Bitte nicht direkt auf den Kanister schreiben
Füllstandsmarkierungen sind im Arbeitsalltag hilfreich. Sie sollten jedoch nicht direkt auf den Kanister geschrieben werden. Markierungen können stattdessen auf dem vorhandenen Etikett angebracht werden. Noch praktischer sind entsprechende Dosierskalen, die auf den Kanister aufgeklebt werden können.
Damit lässt sich beispielsweise der Verbrauch eines Flockungsmittels einfach kontrollieren: Dosierskala aufkleben, den aktuellen Füllstand mit einem Folienstift auf der Skala markieren und nach 24 Stunden erneut ablesen. Anschließend kann der tatsächliche Verbrauch mit dem Sollverbrauch verglichen und die Dosierung bei Bedarf angepasst werden.
Auch außen müssen die Kanister sauber bleiben
Beim Kanisterwechsel kann schnell einmal ein Tropfen danebengehen. Rückstände sollten jedoch umgehend mit viel Wasser abgespült werden. Das dient nicht nur der Wiederverwendbarkeit des Kanisters, sondern auch der Sicherheit beim Umgang und beim späteren Transport.
Auch eingetrocknete Rückstände können problematisch sein. Insbesondere beim Kontakt mit anderen Chemikalien können unerwünschte und gegebenenfalls heftige Reaktionen entstehen.
Diese Kanister bitte nicht einfach zur Abholung bereitstellen
- Kanister mit deutlichen Beschriftungen oder Markierungen direkt auf der Behälteroberfläche
- Kanister mit zusätzlichen oder ungeeigneten Aufklebern
- außen mit Chemikalien oder kristallisierten Rückständen verunreinigte Kanister
- beschädigte oder undichte Kanister
- Kanister mit fehlenden oder beschädigten Verschlüssen beziehungsweise Schutzkappen
- Kanister mit nicht mehr eindeutig erkennbarer Originalkennzeichnung
Wenn ein Kanister in einem solchen Zustand ist, sollte vor der Abholung Rücksprache mit AquaTec gehalten werden.
Gemeinsam den Kanisterkreislauf erhalten
Die ordnungsgemäße Rückgabe trägt gleichzeitig dazu bei, dass die Kanister möglichst lange weiterverwendet werden können. AquaTec setzt hierfür auf ein Closed-Loop-System, bei dem Kanister bis zu fünf Jahre im Kreislauf bleiben und anschließend zu neuen Kanistern recycelt werden können.
Wie dieser Kreislauf funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Closed Loop bei AquaTec: Kanister im Kreislauf“.
Bei Fragen zur richtigen Rückgabe oder wenn Unsicherheit über den Zustand eines Kanisters besteht, hilft das AquaTec-Team gerne weiter.



