Wie ist das mit den Gasmasken?

Chlor Pool Schutzmaske Techniker Aquatec

Es ist ganz einfach: Die DGUV Regel 112-190 beschreibt genau die Benutzung von Atemschutzgeräten.

In der Tabelle auf Seite 70 der DGUV Regel ist erläutert, dass Vollmasken nach jedem Gebrauch zu reinigen und desinfizieren sind (auch die von AquaTec verkauften Dräger X-plore 6300 (ArtNr. 284)). Ebenso ist eine Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. Reinigung und Desinfektion sind wichtig, um die in Verwendung befindliche Maske in ihrer Funktion zu erhalten. Im Überblick:

Reinigung und Desinfektion:
Von den Herstellern gibt es entsprechende Vorgaben und auch entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittelempfehlungen, wie das Produkt von Dräger:
https://www.draeger.com/Products/Content/detergent-disinfectant-mask-a5-fl-9072101-de.pdf

Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung:
Die DGUV Regel 112-190 beschreibt hier wie folgt:

In der Praxis ist die Dichtheit des Atemanschlusses mit einer der nachfolgend aufgeführten Methoden zu prüfen:

Prüfung mit Unterdruck:
Nach dem Anlegen des Atemanschlusses ist dieser am Geräteanschlussstück, z.B. am Filteranschluss, mit der/den Handfläche/n zu verschließen. Durch tiefes Einatmen und Anhalten der Luft entsteht in der Maske ein Unterdruck, der erhalten bleiben muss. Bei Einströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden. Bei filtrierenden Halbmasken ist diese Prüfung nur eingeschränkt möglich, da auch beim Umschließen mit beiden Händen die Filterfläche nicht vollständig abgedeckt werden kann.

Prüfung mit Überdruck:
Nach dem Anlegen des Atemanschlusses ist dieser am Geräteanschlussstück und ggf. am Ausatemventil zu verschließen. Ist ein Verschließen des Ausatemventils nicht möglich, kann diese Methode nicht angewendet werden. Durch Ausatmen der Luft entsteht in der Maske ein spürbarer Überdruck. Bei Ausströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden.

Gemäß der Regel 112-190 ist nach vier Jahren der Wechsel der Ausatemventilscheibe und nach sechs Jahren der Tausch der Sprechmembrane vorgeschrieben.

Aufgrund des relativ hohen organisatorischen Aufwandes einer Wartung im Vergleich zum Neupreis einer Maske führen wir nur einen Wartungsvorgang nach vier Jahren (aber dann auch mit Tausch der Sprechmembran) durch. Nach acht Jahren lässt die Qualität des Materials aus Alterungsgründen nach, wir empfehlen eine Neuanschaffung.

Bei diesem von uns angebotenen Wartungsvorgang tauschen wir Atemventilscheibe und Sprechmembran (diese müsste erst nach sechs Jahren getauscht werden), führen eine maschinelle Reinigung durch, eine professionelle Dichtheitsprüfung und erstellen ein Prüfprotokoll (ArtNr. 5444).

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne oder sprechen Sie den für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter an.